Leistungen aus der Pflegeversicherung

Bei gesundheitlichen Einschränkungen wie Alzheimer oder anderen Erkrankungen gibt es kostenlose Entlastungen.

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Was sind Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind finanzielle, sachliche oder unterstützende Hilfen, die Menschen mit Pflegegrad (1 bis 5) erhalten, um ihre Pflege und Betreuung im Alltag zu sichern. Die Leistungen werden von der Pflegekasse in den Kosten übernommen und sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige entlasten.


Besteht bei Alzheimer Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Ja. Bei einer Diagnose wie Alzheimer-Krankheit besteht grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung – vorausgesetzt, es liegt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor und ein Pflegegrad wurde bewilligt. Gerade bei Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen berücksichtigt die Pflegeversicherung nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern ausdrücklich auch geistige und psychische Beeinträchtigungen, die den Alltag beeinflussen. 

Wann besteht Anspruch?

Ein Anspruch entsteht, wenn die betroffene Person:

  • in Deutschland pflegeversichert ist, 
  • voraussichtlich mindestens sechs Monate Unterstützung benötigt, 
  • und bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. Medicproof ein Pflegegrad festgestellt wird. 


Bei Alzheimer erhalten viele Betroffene bereits in frühen Stadien einen Pflegegrad, selbst wenn sie körperlich noch relativ selbstständig sind. Entscheidend ist vor allem, wie stark Orientierung, Gedächtnis, Alltagsbewältigung und Selbstständigkeit eingeschränkt sind.

Welche Pflegegrade sind bei Alzheimer möglich? 

Das hängt vom individuellen Verlauf ab: 

  • Frühe Demenz: häufig Pflegegrad 1 oder 2 
  • Mittlere Einschränkungen: oft Pflegegrad 3 
  • Fortgeschrittene Alzheimer-Erkrankung: Pflegegrad 4 oder 5
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Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen stehen verschiedene Formen der Betreuung und Pflege zur Verfügung. Welche Lösung im Einzelfall gewählt wird, richtet sich sowohl nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit als auch nach den persönlichen Lebensumständen und Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen.

Vorab: Wie beantragt man Leistungen der Pflegeversicherung?

Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt, die meist der Krankenkasse angegliedert ist. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, welcher über einen standardisierten Fragebogen eine Einschätzung zur Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) vornimmt.

Pflegebox 

Hinweis: Ab Pflegegrad 1

Die Pflegebox ist ein monatliches Versorgungspaket mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für die häusliche Pflege. Sie richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen betreut werden. Die Inhalte der Pflegebox können individuell zusammengestellt werden und umfassen häufig Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutzmasken oder Schutzschürzen. Ziel ist es, die Pflege hygienischer, sicherer und einfacher zu gestalten. Die Kosten werden im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs in vielen Fällen vollständig von der Pflegekasse übernommen. Zahlreiche Anbieter übernehmen zudem die Beantragung direkt bei der Pflegekasse sowie die monatliche Lieferung nach Hause. Dadurch sparen Angehörige Zeit und organisatorischen Aufwand. Die Pflegebox trägt wesentlich dazu bei, pflegende Personen im Alltag zu entlasten.


ZUM ANGEBOT

Hausnotruf 

Hinweis: Ab Pflegegrad 1

Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es pflegebedürftigen oder alleinlebenden Menschen, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Meist besteht das System aus einer Basisstation und einem Notrufknopf, der als Armband oder Halskette getragen wird. Im Ernstfall genügt ein Knopfdruck, um eine Verbindung zu einer Notrufzentrale oder zu hinterlegten Kontaktpersonen herzustellen. Dadurch können schnelle Hilfeleistungen organisiert werden, auch wenn die betroffene Person nicht mehr selbst telefonieren kann. Die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für das Hausnotrufsystem. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Person allein lebt oder aufgrund ihres Gesundheitszustands ein erhöhtes Risiko für Notfälle besteht. Ein Hausnotruf bietet sowohl Pflegebedürftigen als auch Angehörigen mehr Sicherheit im Alltag und unterstützt dabei, möglichst lange selbstständig zuhause wohnen zu bleiben. 


ZUM ANGEBOT

Pflegegeld 

Hinweis: Ab Pflegegrad 2

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für pflegebedürftige Menschen, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen betreut werden. Ziel dieser Leistung ist es, die häusliche Pflege zu fördern und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Die Auszahlung erfolgt monatlich direkt an die pflegebedürftige Person, sodass das Geld flexibel eingesetzt werden kann. Viele Familien nutzen das Pflegegeld beispielsweise als Anerkennung für die Pflege durch Angehörige oder zur Unterstützung im Alltag. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld sichergestellt wird. Zudem müssen regelmäßige Beratungseinsätze wahrgenommen werden, um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und steigt mit zunehmendem Unterstützungsbedarf. Pflegegeld kann außerdem mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden, etwa mit ambulanten Pflegesachleistungen oder zusätzlichen Entlastungsangeboten.

Pflegesachleistungen 

Hinweis: Ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistungen umfassen die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der pflegerische Aufgaben im häuslichen Umfeld übernimmt. Dazu zählen beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Ernährung oder bei der Mobilität. Die Leistungen werden nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern mit dem jeweiligen Pflegedienst abgerechnet. Dadurch erhalten Betroffene und Angehörige professionelle Unterstützung im Alltag und werden körperlich sowie organisatorisch entlastet. Umfang und Höhe der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Ambulante Pflegedienste beraten zudem häufig zu weiteren Hilfsmöglichkeiten und unterstützen bei der Organisation der Pflege zuhause. Pflegesachleistungen können auch mit Pflegegeld kombiniert werden, wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen. Das nachhaltige Ziel ist es, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Entlastungsbetrag

Hinweis: Ab Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse zur Unterstützung im Alltag. Pflegebedürftige können diesen Betrag nutzen, um Angebote in Anspruch zu nehmen, die Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit fördern. Dazu zählen beispielsweise Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote oder Unterstützung bei Einkäufen und Freizeitaktivitäten. Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern nach Vorlage entsprechender Rechnungen erstattet. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Viele Familien nutzen den Entlastungsbetrag, um sich im Alltag Freiräume zu schaffen und die häusliche Pflege besser organisieren zu können. Besonders pflegende Angehörige profitieren von der zusätzlichen Unterstützung, da sie körperlich und emotional entlastet werden. Nicht genutzte Beträge können teilweise in die Folgemonate übertragen werden. Dadurch entsteht mehr Flexibilität bei der Nutzung der verfügbaren Leistungen und nachhaltigen Unterstützungsangebote.

ZUM ANGEBOT

Wohnumfeldumbau

Hinweis: Ab Pflegegrad 1

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dienen dazu, die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anzupassen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern und die häusliche Pflege zu erleichtern. Die Pflegekasse gewährt dafür Zuschüsse, beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts, den Umbau zu einer bodengleichen Dusche oder die Verbreiterung von Türen. Auch Haltegriffe, Rampen oder andere barrierefreie Anpassungen können unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Pflege zuhause ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung fördern. Die Höhe des Zuschusses ist gesetzlich begrenzt, kann jedoch bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt erhöht werden. Wohnraumanpassungen tragen wesentlich dazu bei, Sturzrisiken zu reduzieren und den Alltag sicherer zu gestalten. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige körperlich entlastet und die Lebensqualität aller Beteiligten verbessert. Der Badumbau ist beim Wohnumfeldumbau bei Alzeiher sehr wichtig.


ZUM ANGEBOT

Tages- und Nachtpflege 

Hinweis: Ab Pflegegrad 2

Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Betreuungsform für pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben, aber zeitweise zusätzliche Unterstützung benötigen. Bei der Tagespflege verbringen Betroffene den Tag in einer entsprechenden Einrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Die Nachtpflege funktioniert entsprechend während der Nachtstunden. Dort erhalten Pflegebedürftige Unterstützung bei der Pflege, Mahlzeiten, soziale Betreuung sowie verschiedene Beschäftigungsangebote. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet und können Beruf, Familie und Pflege besser miteinander vereinbaren. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten abhängig vom Pflegegrad. Die Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne dass diese vollständig gekürzt werden. Tages- und Nachtpflege fördern soziale Kontakte, strukturieren den Alltag und helfen dabei, die häusliche Versorgung langfristig zu stabilisieren. Besonders bei Demenz oder erhöhtem Betreuungsbedarf kann dieses Angebot eine wertvolle Unterstützung darstellen.

Vollstationäre Pflege 

Hinweis: Ab Pflegegrad 2

Die vollstationäre Pflege umfasst die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim, wenn die Versorgung zuhause nicht mehr ausreichend möglich ist und die Erkrankung wie Alzheimer zu viele Risiken birgt. In Pflegeeinrichtungen erhalten Bewohner eine umfassende Betreuung, Pflege und medizinische Versorgung rund um die Uhr. Dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung im Alltag, Verpflegung sowie soziale Aktivitäten. Die Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad an den pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile müssen jedoch teilweise selbst getragen werden. Vollstationäre Pflege wird häufig notwendig, wenn der Pflegebedarf sehr hoch ist oder Angehörige die Betreuung dauerhaft nicht mehr leisten können. Ziel ist es, eine sichere und professionelle Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten. Moderne Pflegeheime bieten häufig zusätzliche Therapie- und Freizeitangebote, um den Alltag abwechslungsreich und möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Publikationen zum Bestellen und Herunterladen

Mehr Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch in Broschüren, die Sie kostenlos bestellen und speichern können:


Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Thema Leistungen aus der Pflegeversicherung.